13. Stuttgarter Infrastruktur- und Tunnelbaurechtsseminar

31. Januar 2024 | 09:00 bis 17:00 Uhr

Neuartige Bauverträge: Vergütung als Schlüssel zum Erfolg

Programm

Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsflyer.

Teilnahmeliste (passwortgeschützt)

Wesentliche Programmpunkte:

Integrierte Projektabwicklungen:
Vergabe ohne Leistungsbeschreibung
Herausforderungen und Lösungen

Dr. Marc Opitz
Kapellmann und Partner
Rechtsanwälte mbB, Frankfurt

Vortragsunterlagen (passwortgeschützt)

Partnerschaft durch Selbstkostenerstattung -
Auch bei Schlechtleistung?
No-Go oder Selbstverständlichkeit?
Vertragliche Lösungen

Prof. Dr. Jochen Markus
Kapellmann und Partner
Rechtsanwälte mbB, München

Vortragsunterlagen (passwortgeschützt)

Neubau Pfaffensteigtunnel:
Motivation für die Projektallianz
Risiken, Haftung und Vergütung
aus Bauherrensicht und aus
Unternehmersicht

Robert Berghorn
Deutsche Bahn AG

Vortragsunterlagen (passwortgeschützt)

Bernd Mehlig
Ed. Züblin AG

Vortragsunterlagen (passwortgeschützt)

‚Planen und Bauen‘-Pilotprojekt
Schleuse Oberesslingen:
Instandsetzung der
Wasserstraßen-Infrastruktur
unter laufendem Betrieb

Dipl.-Ing. Klaus Michels
Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung

Vortragsunterlagen (passwortgeschützt)

Vergütungspraxis im Detail:
Fallstricke und Bewährtes bei
neuartigen Bauverträgen

Dr.-Ing. Steffen Greune
CEM Consultants® GmbH

Vortragsunterlagen (passwortgeschützt)

 

Teilnahme

13. Stuttgarter Infrastruktur- und Tunnelbaurechtsseminar | Neuartige Bauverträge: Vergütung als Schlüssel zum Erfolg
Mittwoch, 31. Januar 2024 | 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Tagungsort
Mövenpick Hotel Stuttgart Airport
Flughafenstraße 50 | 70629 Stuttgart

Seminargebühr
€ 490,- (netto) / € 500,- (brutto*) für die 1. Anmeldung je Unternehmen
€ 350,- (netto) / € 360,- (brutto*) für jede weitere Anmeldung des Unternehmens
€ 190,- (netto) / € 200,- (brutto*) für Teilnehmende der Öffentlichen Hand

Seminargebühr einschließlich Seminarunterlagen, Mittagessen, Pausenbewirtung.

* Anteil Teilnahmegebühr umsatzsteuerbefreit §4 Nr. 22a UstG, Anteil Mittagessen zzgl. gesetzlicher MwSt.

Bei Rücktritt nach verbindlicher Anmeldung bis Montag, 15. Januar 2024 wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erhoben, bei späterem Rücktritt die volle Teilnahmegebühr.

 

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