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Allgemeine Prüfungsangelegenheiten

Hinweise und Besonderheiten von studiengangspezifischen Regelungen in Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf den jeweiligen Lehrangebotsseiten zum Studiengang. -> Link


Anerkennung von Prüfungen im Ausland

Sollten Sie die Absicht haben, Prüfungen im Ausland abzulegen, so bitten wir Sie, sich vorher mit dem Institut abzustimmen, ob die Prüfung anerkannt wird.

Zur Anerkennung von Prüfungen bringen Sie bitte einen Nachweis über erbrachte Prüfungsleistungen sowie für jede anzuerkennende Prüfung jeweils ein Formular (auf den Internetseiten der Studiengänge erhältlich) in die Sprechstunde / zu einem vereinbarten Termin mit.